Der Unsachgemäss oder gar gesetzwidrig erstellte, sowie der vernachlässigte «Weidezaun» ist seit Jahrzehnten ein ungelöstes Problem…
Wer sich diesem Thema ernsthaft annehmen will, spürt sofort, dass sich niemand wirklich dafür verantwortlich fühlt…
Inhaltsverzeichnis
Altes Problem
Zäune gibt es seit der Mensch Tiere domestiziert hat. Früher waren es Hindernisse aus natürlichem Material wie Äste oder Stein dann folgten Zäune aus Draht und heute sehen wir viele Weidezäune aus Kunststoff.
Es ist egal wie man es betrachtet ein Bedürfnis der Tierbesitzer dafür zu sorgen, dass Ihre Tiere an dem Ort bleiben an dem sie sein sollten. Dies dient nicht nur dem Besitzer – ein Schaf oder eine Kuh die verlustig geht schlägt ins Budget, es ist auch für die Nutztiere ein Faktor der ihre Sicherheit garantiert – ein Schaf das auf der Hauptstrasse spazieren geht lebt nicht lange…
Auf der anderen Seite der Betrachtung stehen die Tiere die schon lange vor der Nutzung des Wiesen als Weideflächen ihr Leben dort verbracht haben, die Wildtiere wie Hirsch, Reh, Fuchs und Vögel.
Kosten/Nutzen Abwägung
Keiner möchte irgend einem Beteiligten böswilliges Verhalten vorwerfen!
Manch einer der einen Weidezaun aufstellt hat wohl mehr wie diese Aufgabe auf dem täglichen Arbeitsplan. Viehwirtschaft ist ein aufwendiges Gewerbe, die Zeit ist knapp. Warum also den Zaun den man die letzten Tage nutzte nicht noch ein paar Tage/Wochen stehen lassen? Man kann ja später an das Abräumen gehen…
In vielen Fällen mag auch ein gewisses ‚Es wird schon nichts passieren‘ Verhalten dazu führen, dass die Zäune stehen bleiben.
Oder, was eben auch immer wieder vorkommt – ‚ich mache es später…‘ und schon ist es vergessen.
Das mögliche Resultat sieht so aus:
Über allem steht das Gesetz
Die Jagdverordnungen der Kantone der Schweiz handhaben die Anwendung des Weidezaun unterschiedlich. Im Kanton Solothurn ist die Lage jedoch klar definiert:
Auszug aus der Jagdverordnung des Kt.SO:
§ 44 Mobile Weidenetze 1 Mobile Weidenetze dürfen nur installiert werden, wenn Nutztiere die eingezäunten Flächen auch beweiden. Sie sind spätestens drei Tage nach Beendigung des Weideganges zu entfernen. 2 Die Jagdvereine können, nach erfolgloser Mahnung des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, mobile Weidenetze entschädigungslos entfernen, wenn diese näher als 200 Meter an einem Waldrand und länger als vierzehn Tage nach Beendigung des Weideganges aufgestellt sind.
Viele Kantone handhaben das Problem der Mobilen Zäune ähnlich.
Das Problem der Umsetzung
Wie so oft mit Gesetzen und Verordnungen liegt das Problem im Um- und Durchsetzen. Wer kontrolliert den Abstand zum Wald, wer kontrolliert ob der Zaun 3 Tage nach dem Ende der Weidenutzung abgebaut wird?
Solange es der Person nicht klar ist was Sie mit Ihrem Handeln auslösen kann oder schlimmer, es ihr egal ist welch Leid Sie damit erzeugen kann, ist es schwierig eine Einsicht zum Befolgen der Gesetze zu erwirken.
Hilfe bei der Umsetzung
Es wird immer wieder über den Jäger oder die Jagt hergezogen…
Doch gerade dieses Element ist es, das das Problem mit der Umsetzung der Verordnung zum Thema Weidezäune positiv beeinflussen kann…
Wer kennt das Gebiet (Revier) am besten, wer erkennt Veränderungen und wer muss die verendeten Tiere bergen? Die Jägerschaft und die Jagdaufsicht…
Hier muss eine Stärkung der Rolle der Jagd und eine Stärkung der Jägerschaft stattfinden!
Die Verordnungen müssen umgesetzt, die verantwortlichen Bauern müssen aufgeklärt werden – es muss ein zusammenarbeiten entstehen. So gerne der Landwirt eine Wildschadenerstattung entgegen nimmt, so gerne muss er seine Weidezäune pflegen – dies klingt selbstverständlich aber die Erfahrungen zum Thema Rekitzrettung und den Aufwand den die Jägerschaft bei diesem Problem aufwendet um bei den landwirtschaftlichen Betrieben Gehör zu finden lässt noch viel Arbeit erahnen…
Solche Bilder möchte niemand sehen
Grundlegend positiv ist zu erwähnen, dass der Einsatz von Stacheldraht kein Thema mehr ist! Selbst alte Stacheldrahtzäune werden immer öfter ersetzt oder gar abgebaut!
Ein Bild wie dieses gehört hoffentlich bald der Vergangenheit an
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